AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag und/oder unsere Bestätigung in Schriftform, elektronischer Form, Textform oder vereinbarter Form maßgeblich.

2. Angebote 
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und demzufolge keine Angebote im Sinne des § 145 BGB.
2.2 Sofern eine Bestellung des Kunden die Voraussetzungen erfüllt, um rechtlich als Angebot gewertet werden zu können, können wir dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Auftragsbestätigung in Schriftform, elektronischer Form, Textform oder vereinbarter Form annehmen.
2.3 Unsere Angebote sowie unsererseits bereits bestehende vertragliche Lieferverpflichtungen stehen unter der Bedingung, dass deren Erfüllung nicht gegen gesetzliche Regelungen, insbesondere Anti-Dumping- und/oder sonstige Ausgleichs- oder Strafzoll-Regelungen verstößt, und dass kein (vor-)Verfahren zur Verhängung von Anti-Dumping und/oder sonstigen Ausgleichs- oder Strafzöllen eingeleitet wird. Sowohl die Erhebung derartiger Zölle als auch bereits die Einleitung eines (Vor-)Verfahrens zur Erhebung derartiger Zölle ist als ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle anzusehen und berechtigt uns, von einem Angebot oder einer bestehenden Lieferverpflichtung ohne jegliche Haftungs- und/oder Kostenfolge unsererseits zurückzutreten. Alternativ haben wir in einem solchen Fall das Recht mit dem Kunden über Möglichkeiten zur Anpassung unseres Angebots und/oder unserer vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Preise und Liefermöglichkeiten zu verhandeln. Der Kunde muss uns in jedem Fall von Schaden- und/oder sonstigen Forderungen Dritter freihalten und uns Schäden, die uns entstehen, erstatten.

3. Schutzrechte 
3.1 An allen von uns erarbeiteten urheberrechtsfähigen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden die Unterlagen – gleich aus welchem Anlass – ausgehändigt haben.
3.2 Dritten dürfen die Unterlagen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind ohne unsere vorherige Zustimmung ebenfalls nicht erlaubt.
3.3 Soweit wir das Angebot des Kunden innerhalb der Frist gemäß Nr. 2.2 nicht annehmen, sind von uns übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden. Im Übrigen sind die Unterlagen auf Verlangen jederzeit zurückzugewähren.

4. Preise 
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die vereinbarten Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten für die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4.2 Sofern keine schriftliche Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als vier Monaten unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Preissenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, der Änderung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Frachten oder öffentlichen Abgaben, auftreten. Die Änderung dieser Kosten wird dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

5. Lieferungen 
5.1 Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich; ihr Beginn setzt insbesondere die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bleiben uns vorbehalten.
5.2 Geraten wir aus Gründen in Verzug, die wir zu vertreten haben, so haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch begrenzt auf eine Höhe von nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbot, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Schlechtwetter und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben. Hierbei ist unerheblich, ob diese Umstände bei uns, einem Vorlieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung unmöglich, oder dauert das dadurch bedingte Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann nach Ablauf dieser vier Wochen eine Erklärung von uns verlangen, ob wir zurücktreten wollen oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern werden. Erklären wir uns darauf nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung zurücktreten. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5.4 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten auch Pandemien, Epidemien und sonstige Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise unserem Einflussbereich entzogen sind und von uns nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

6. Gefahrübergang 
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Zahlungsbedingungen 
7.1 In Einzelfällen und insbesondere bei geringen Bestellmengen können wir nicht ausschließen, dass die gelieferte Menge die Bestellmenge um wenige Stücke, jedoch nicht mehr als 10 %, über- oder unterschreitet. Dem Kunden wird in jedem Fall nur die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
7.2 Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen bzw. unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlungsbedingung 30 Tage netto. Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen.
7.3 Unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden zusätzlich befugt, bereits bestellte Lieferungen oder sonstige Aufträge bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche zurückzuhalten.
7.4 Sind Teillieferungen vereinbart, ist der Kunde auf unser Anfordern zur Leistung von Vorauszahlungen in der Höhe verpflichtet, die dem Verhältnis des Wertes der bereits erbrachten vertragsgemäßen Teillieferung zum Wert der Gesamtlieferung entspricht.

8. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte 
8.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Ansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.2 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, durch die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen unsere Zahlungsansprüche gefährdet sind, sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur Zug um Zug gegen Zahlung oder Leistung einer Sicherheit zu erbringen.

9. Mängelrügen/Gewährleistung/Haftung 
9.1 Mängelrechte des Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat offensichtliche Mängel an der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Sichtbarwerden der Mängel, zu rügen. Bei Versand der Ware hat der Kunde zudem jede Beschädigung bzw. Beanstandung unverzüglich dem zuständigen Spediteur bzw. Frachtführer anzuzeigen und sich bestätigen zu lassen.
9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
9.3 Rügt der Kunde einen Mangel an der Ware, so hat er uns durch Bereithaltung des vermeintlich mangelhaften Teils Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen. Wir können nach unserer Wahl die vermeintlich mangelhafte Ware an Ort und Stelle überprüfen oder nach Rücktransport des betroffenen Teils der Lieferung die Überprüfung bei uns vornehmen. Entscheiden wir uns für eine Überprüfung bei uns, so wird der dazu notwendige Rücktransport des betroffenen Teils nicht durch den Kunden, sondern ausschließlich durch uns veranlasst.
9.4 Liegt ein Mangel im Sinne von Ziffer 9.1 vor, hat der Kunde, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, das Recht auf Nacherfüllung. Wir werden in diesem Fall nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Kunden muss uns stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung mit einer ausdrücklichen angemessenen Fristsetzung geben. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.
9.6 Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst oder durch die Ware selbst entstanden sind. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, wenn der Schaden von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Sie gilt ferner dann nicht, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In diesem Fall ist die Haftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist gemäß Ziff. 9.2 beschränkt (Verjährungsfrist 12 Monate bei einfacher Fahrlässigkeit).
9.7 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.8 Rückgriffsrechte des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt außerdem Ziff. 9.7 entsprechend.

10. Eigentumsvorbehalt 
10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in laufende Rechnungen oder Saldobeziehungen heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Im Rücknahmeverlangen durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten, die zu unserer Rechtsverteidigung erforderlich sind, zu erstatten, so haftet der Kunde für den Ausfall.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung unmittelbar selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, von diesem Recht der Forderungseinziehung nicht Gebrauch zu machen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keine Zahlungseinstellung oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens vorliegt. Tritt eine dieser Bedingungen ein, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
10.5 Sofern der realisierbare Gesamtwert der uns eingeräumten Sicherheiten 120 % unserer noch offenen Restforderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend übersteigt, sind wir verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen angemessene Sicherheit unserer Wahl in der übersteigenden Höhe einzuräumen.

11. Schlussbestimmungen 
11.1 Sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder in Zusammenhang mit den zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen Remscheid. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls Remscheid.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, im Wege der Vereinbarung die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.

12. Datenschutz 
12.1 Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
12.2 Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.david-dorfmueller.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

Remscheid, 20.04.2023